Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grande Torino GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 117191
EUID
DEM1201.HRB117191
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1320/20 G-1-6
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Patrizio Lollegni
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel
Termine & Fristen
Stichtag besondere Gläubigerversammlung
13.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Vermietung und die Vermittlung von Leasing sowie der Handel, Import und Export von Kraftfahrzeugen aller Art mit und ohne Zulassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH ist die Einstellung des Verfahrens mangels Masse beabsichtigt. Der Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung sowie gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Eine Einstellung des Verfahrens unterbleibt, sofern ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde im Rahmen der Kostenfestsetzung behandelt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1320/20 G-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX…
810 IN 1320/20 G-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 28.196,08 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin durch die vorwiegend im Ausland erfolgten Verwertungsmaßnahmen, die durch die rudimentär vorhandene Buchhaltung erschwert wurden, und unter Berücksichtigung des vorgelagerten vorläufigen Verfahrens geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 25% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1320/20 G-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.07.2026.
Bis…
810 IN 1320/20 G-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
25.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1320/20 G-1-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Grande Torino GmbH
Weitzesweg 11
61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191),
werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Umsatz…
Amtsgericht Frankfurt am Main
25.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1320/20 G-1-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Grande Torino GmbH
Weitzesweg 11
61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191),
werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Umsatzsteuer: EUR
Summe: EUR
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 58.018,45 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR . Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt, 25.08.25
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