Eröffnungsbeschluss Nordrhein-Westfalen HRB 11202

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Insolvenzprofil

Archi-P GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am langen Graben 1, 59494 Soest
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 11202
EUID
DER1901.HRB11202

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 116/23
Phase
Eröffnungsbeschluss

Insolvenzverwalter

Name
Frauke Heier
Adresse
Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund

Termine & Fristen

Antrag eingegangen
27.12.2023
Eröffnung
23.01.2024 , 11:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.03.2024
Niederschrift Forderungsverzeichnis
20.03.2024
Berichtstermin
17.04.2024
Prüfungstermin
17.04.2024

Gegenstand des Unternehmens

Errichtung von Wohn- oder Gewerbebauten als Generalunternehmer auf fremden Grundstücken; als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigen oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzunsrechte zu verwenden; als Baubetreuer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Arnsberg hat am 23.01.2024 um 11:43 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Archi-P GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden, der am 27.12.2023 bei Gericht eingegangen ist. Zur Insolvenzverwalterin ist Frauke Heier ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.03.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 17.04.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person der Insolvenzverwalterin und besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 20.03.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 116/23 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 11202 eingetragenen Archi-P GmbH, Am langen Graben 1, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Peters, Am langen Graben 1, 59494 Soest wird wegen Zahlungsunfähigkei…

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