Elektroinstallationen aller Art, insbesondere Beratung, Planung, Ausführung, Wartung und Instandhaltungsarbeiten, Installationen von Neubauten, Altbauten, Errichtung von PV-Anlagen, Sanierung, Reparaturarbeiten, Herstellung elektrotechnischer Anlagen, Installation von Satelliten und Kabelfernsehen, Kundendienst.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 14.04.2025 ist beim Amtsgericht Wilhelmshaven ein Insolvenzantrag über das Vermögen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH gestellt worden. Am selben Tag sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein allgemeines Verfügungsverbot und die Anordnung einer vorläufigen Vermögensverwaltung. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Birte Seydlitz bestellt worden. Am 01.06.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Birte Seydlitz ist als endgültige Insolvenzverwalterin bestätigt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 14.07.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist auf den 04.08.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person der Insolvenzverwalterin und der Einsetzung eines Gläubigerausschusses bei Gericht eingegangen sein. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. In einer späteren Bekanntmachung vom 23.06.2026 wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 16.07.2026 widersprochen werden können und diese dann geprüft werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH, Peterstr. 170, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 213881), vertr. d.: Alexander Ripinskas, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen V…
10 IN 30/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH, Peterstr. 170, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 213881), vertr. d.: Alexander Ripinskas, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/25 : Über das Vermögen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH, Peterstr. 170, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 213881), vertr. d.: Alexander Ripinskas, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Birte Seydlitz, Hans-Schüt…
10 IN 30/25 : Über das Vermögen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH, Peterstr. 170, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 213881), vertr. d.: Alexander Ripinskas, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Birte Seydlitz, Hans-Schütte-Str. 8, 26316 Varel, Tel.: 04451/913880, Fax: 04451/913839, E-Mail: info@sp-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.07.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 04.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.07.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (04.08.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 10 IN 30/25
In dem Insolvenzverfahren ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH, Peterstr. 170, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 213881), vertr. d.: Alexander Ripinskas, (Geschäftsführer), sollen die bis 23.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft wer…
Geschäfts-Nr. 10 IN 30/25
In dem Insolvenzverfahren ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH, Peterstr. 170, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 213881), vertr. d.: Alexander Ripinskas, (Geschäftsführer), sollen die bis 23.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis einschließlich 16.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 30/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH, Peterstr. 170, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 213881), vertr. d.: Alexander Ripinskas, (Geschäftsführer), ist am 14.04.2025 um 19:25 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung …
10 IN 30/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ARCON-Tech Elektrotechnik GmbH, Peterstr. 170, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 213881), vertr. d.: Alexander Ripinskas, (Geschäftsführer), ist am 14.04.2025 um 19:25 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Birte Seydlitz, Hans-Schütte-Str. 8, 26316 Varel, Tel.: 04451/913880, Fax: 04451/913839, E-Mail: info@sp-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 14.04.2025
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