Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Mühlenteichstraße 5, 26316 Varel
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 200089
EUID
DEP3210.HRB200089
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 123/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katharina Hansen
Adresse
Am Wall 190, 28195 Bremen
Telefon
0421 - 84919993
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
11.12.2025 , 12:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Steuerberatung und Unternehmensberatung sowie Beteiligung an Steuerberatungsunternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH wird vom Amtsgericht Wilhelmshaven behandelt. Am 11.12.2025 ist um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katharina Hansen bestellt worden. Später sind die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden, wobei gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO von einer Veröffentlichung der Beträge abgesehen wird. Zudem sind sämtliche Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 123/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH, Mühlenteichstraße 5, 26316 Varel,
werden sämtliche Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 31.03.2026
10 IN 123/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH, Mühlenteichstraße 5, 26316 Varel,
werden sämtliche Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 123/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH, Mühlenteichstraße 5, 26316 Varel (AG Oldenburg, HRB 200089), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katharina Hansen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festge…
10 IN 123/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH, Mühlenteichstraße 5, 26316 Varel (AG Oldenburg, HRB 200089), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katharina Hansen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 123/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH, Mühlenteichstraße 5, 26316 Varel, ist am 11.12.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insol…
10 IN 123/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH, Mühlenteichstraße 5, 26316 Varel, ist am 11.12.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katharina Hansen, Am Wall 190, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 84919993, Fax: 0421 - 89676499, E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 11.12.2025
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