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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betrieb von Beherbungs,- Gastronomie,- Wellness- und Spa-Objekten im eigenen Namen, im fremden Namen und für fremde Rechnung oder diese im Auftrage Dritter zu betreiben und zu bewirtschaften, die An- und Vermietung (z. B. gewerbliche Zwischenvermietung zu Ferienzwecken) sowie die Übernahme der Geschäftsbesorgung anderer Unternehmen, insbesondere Beherbungsbetriebe und Freizeitanlagen, und die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der arcona Ostseehotels und Appartements GmbH ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 27.09.2024 aufgehoben worden. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird gemäß § 260 Abs. 2 InsO überwacht. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Rostock behandelt.
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