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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arctic Earth GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Manfred Klaus Weber, ist am 26.04.2024 im Antragsverfahren mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens sowie der Bestellung der Rechtsanwältin Petra Heidenfelder zur vorläufigen Insolvenzverwalterin verbunden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Verwalterin. Am 25.06.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist für die Dauer des Verfahrens untersagt und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 23.09.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Für die vorläufige Insolvenzverwalterin ist eine Vergütung festgesetzt worden, die sich aus einem Viertel der Bemessungsgrundlage von EUR 31.195,46 errechnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main 20.01.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 469/24 A-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Arctic Earth GmbH, vertr. d. d. GF Manfred Klaus Weber, Wilhelm-Leuschner-Straße 42, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 120299), vertreten durch: Manfred Klaus Weber, (Geschäftsführer…
Amtsgericht Frankfurt am Main 20.01.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 469/24 A-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Arctic Earth GmbH, vertr. d. d. GF Manfred Klaus Weber, Wilhelm-Leuschner-Straße 42, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 120299), vertreten durch: Manfred Klaus Weber, (Geschäftsführer),
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR x
Auslagenpauschale: EUR x
Umsatzsteuer: EUR x
Summe: EUR x
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 31.195,46 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR x. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig ¼ beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 469/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Arctic Earth GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 42, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 120299), vertr. d.: Manfred Klaus Weber, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 14:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeord…
810 IN 469/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Arctic Earth GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 42, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 120299), vertr. d.: Manfred Klaus Weber, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 14:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 469/24 A: In dem Insolvenzverfahren Arctic Earth GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 42, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 120299),
vertreten durch:
Manfred Klaus Weber, (Geschäftsführer), wurde am 25.06.2024 um 12:57 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Üb…
810 IN 469/24 A: In dem Insolvenzverfahren Arctic Earth GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 42, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 120299),
vertreten durch:
Manfred Klaus Weber, (Geschäftsführer), wurde am 25.06.2024 um 12:57 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 469/24 A-5-9 Am 25.06.2024 um 12:57 Uhr ist das Insolvenzverfahren Arctic Earth GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 42, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 120299),
vertreten durch:
Manfred Klaus Weber, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer…
810 IN 469/24 A-5-9 Am 25.06.2024 um 12:57 Uhr ist das Insolvenzverfahren Arctic Earth GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 42, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 120299),
vertreten durch:
Manfred Klaus Weber, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 09.09.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 23.09.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.06.2024
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