Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Arcus Pflegedienst GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Grassistraße 23, 04107 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 28238
EUID
DEU1308.HRB28238
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 420/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Till Vosberg
Kanzlei
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Reichsstraße 15, 04109 Leipzig
Telefon
0341 449 24 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
03.06.2024 , 10:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.07.2024
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
16.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Bauträgertätigkeit, Entwicklung, Vermarktung und Realisierung von Bauprojekten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach KWG werden nicht durchgeführt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arcus Pflegedienst GmbH ist am 03.06.2024 um 10:10 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Der Liquidator Sergej Bonert vertritt die Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Till Vosberg bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 16.08.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens wird nach Ablauf der Frist entschieden. Die Gläubiger werden nicht über das Prüfungsergebnis benachrichtigt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 420/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arcus Pflegedienst GmbH, Bielastraße 40, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28238
vertreten durch den Liquidator Sergej Bonert
- wurde am 03.06.2024 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Inso…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 420/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arcus Pflegedienst GmbH, Bielastraße 40, 04178 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28238
vertreten durch den Liquidator Sergej Bonert
- wurde am 03.06.2024 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Till Vosberg, c/o Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Reichsstraße 15, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: insolvenz@aderhold-legal.de Telefon geschäftlich: 0341 449 24 0 Telefax: 0341 449 24 100
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Wahl eines Gläubigerausschusses und
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 16.08.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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