Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Arfeller348 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Weserstr. 1, 56410 Montabaur
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 4567
EUID
DET2214V.HRB4567
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
202/18
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Mirdzas Kempes 4-2, 1014 Riga
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
07.04.2025
Beschluss zur Vergütungsfestsetzung
11.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei mit Verlag. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder zu pachten oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arfeller348 GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 07.04.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Montabaur hat diese Festsetzung durch Beschluss vom 11.04.2025 vorgenommen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 18.461,22 EUR. Der festgesetzte Betrag kann von der Insolvenzverwalterin der Masse entnommen werden. Gegen den Beschluss steht die sofortige Beschwerde oder, falls von einem Rechtspfleger erlassen, die befristete Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung bzw. Verkündung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arfeller348 GmbH, Weserstraße 1, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 4567), vertr. d.: Jörg-Christian Gollub, Mirdzas Kempes 4-2, LV-1014 Riga, LETTLAND, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt worden. Gemäß § 64 …
14 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arfeller348 GmbH, Weserstraße 1, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 4567), vertr. d.: Jörg-Christian Gollub, Mirdzas Kempes 4-2, LV-1014 Riga, LETTLAND, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 18.461,22 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 70 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 11.04.2025
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