Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Argo Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 30800
EUID
DED2102V.HRB30800
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 276/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
26.02.2026 , 10:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Erbringung oder Vermittlung von Personaldienstleistungen, Übernahme der Haftung zugunsten sowie Geschäftsführung und das Management von solchen Unternehmen sowie Unternehmensberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Argo Group GmbH, mit Sitz in Augsburg, ist die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann für den Zeitraum vom 16.12.2022 bis zum 01.02.2023 tätig gewesen. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die Erstattung von Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgestellt. Für das laufende Verfahren ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Verwalterin, konkret die Erhebung einer Klage wegen Geschäftsführerhaftungsansprüchen unter Beauftragung der Kanzlei Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte GmbH, auf den 26.02.2026 um 10:15 Uhr im Amtsgericht Hamburg anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 276/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30800 eingetragenen Argo Group GmbH, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reiner Dilba und Herrn Marcus Schulz
wir…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 276/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30800 eingetragenen Argo Group GmbH, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reiner Dilba und Herrn Marcus Schulz
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Verwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Erhebung der Klage wegen der Geschäftsführerhaftungsansprüche unter Beauftragung der Kanzlei Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte GmbH als Verfahrensbevollmächtigte.
bestimmt auf
Donnerstag, 26.02.2026, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 276/22
Amtsgericht Hamburg, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 276/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30800 eingetragenen Argo Group GmbH, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reiner Dilba und Herrn Marcus Schulz
Ver…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 276/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30800 eingetragenen Argo Group GmbH, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Reiner Dilba und Herrn Marcus Schulz
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkbeiner & Druckenbrodt., Schottmüllerstraße 20a, 20251 Hamburg
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 16.12.2022 bis zum 01.02.2023 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 3.155.922,70 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 194,97 % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.02.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 276/22
Amtsgericht Hamburg, 03.04.2025
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