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Insolvenzprofil
ARGU GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Öschstraße 29, 73072 Donzdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 541080
EUID
DEB8537.HRA541080
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen
Aktenzeichen
4 IN 113/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin
Adresse
Königstraße 18, 70173 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
18.09.2024
Widerspruchsfrist
18.06.2025
Stellungnahmefrist
06.04.2026
Beschluss
08.04.2026
Einwendungsfrist
03.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGU GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Göppingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin ist bestellt. Im April 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 18.06.2025 bestand. Im März 2026 beantragte der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen, wogegen Stellungnahmen bis zum 06.04.2026 abgegeben werden konnten. Am 08.04.2026 wurde die Festsetzung der Vergütung durch Beschluss des Gerichts bekannt gegeben. Zudem wurde am 08.04.2026 die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 03.06.2026 eingelegt werden konnten. Es wurde die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Massebestand beträgt 19.587,51 EUR, denen Forderungen in Höhe von 570.131,13 EUR gegenüberstehen.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGU GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Göppingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin ist bestellt. Im April 2025 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit einer Widerspruchsfrist bis zum 18.06.2025. Im März 2026 wurde die …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGU GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Göppingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin ist bestellt. Im April 2025 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit einer Widerspruchsfrist bis zum 18.06.2025. Im März 2026 wurde die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters beantragt, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 06.04.2026 eingeräumt wurde. Am 08.04.2026 wurde die Festsetzung der Vergütung durch Beschluss bekanntgegeben. Das Verfahren befindet sich im Endstadium: Die Durchführung des Schlusstermins und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 03.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Der Schlusstermin wird durch diese Schlussanhörung ersetzt. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt. Derzeit sind Forderungen in Höhe von 570.131,13 EUR berücksichtigt, denen ein Massebestand von 19.587,51 EUR gegenübersteht, aus dem nach Abzug der Gerichtskosten verteilt wird.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGU GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Göppingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin ist bestellt. Im April 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 18.06.2025 be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGU GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Göppingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin ist bestellt. Im April 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 18.06.2025 bestand. Im März 2026 beantragte der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung, wogegen bis zum 06.04.2026 Stellungnahmen genommen werden konnten. Am 08.04.2026 wurde die Vergütung festgesetzt. Das Verfahren befindet sich im Endstadium: Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 03.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Der Schlusstermin wird durch diese Schlussanhörung ersetzt. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Es stehen Forderungen in Höhe von 570.131,13 EUR Massebestände in Höhe von 19.587,51 EUR gegenüber, aus denen nach Abzug der Verfahrenskosten eine Verteilung erfolgt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGU GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Göppingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin ist bestellt. Im April 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 18.06.2025 be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGU GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Göppingen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin ist bestellt. Im April 2025 wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 18.06.2025 bestand. Im März 2026 beantragte der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen, wogegen Stellungnahmen bis zum 06.04.2026 abgegeben werden konnten. Die Festsetzung der Vergütung erfolgte daraufhin durch Beschluss vom 08.04.2026. Das Verfahren befindet sich im Endstadium: Die Gesamtforderungen belaufen sich auf 570.131,13 EUR, während ein Massebestand von 19.587,51 EUR zur Verfügung steht. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis zum 03.06.2026 möglich. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 113/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARGU GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Elter Verwaltungs GmbH, Öschstraße 29, 73072 Donzdorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thimo Peter Elter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 541080
- Schuldnerin -
…
4 IN 113/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARGU GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Elter Verwaltungs GmbH, Öschstraße 29, 73072 Donzdorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thimo Peter Elter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 541080
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin, Königstraße 18, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 101.610,28 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 33.473,39 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 113/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARGU GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Elter Verwaltungs GmbH, Öschstraße 29, 73072 Donzdorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thimo Peter Elter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 541080
- Schuldnerin -
…
4 IN 113/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARGU GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Elter Verwaltungs GmbH, Öschstraße 29, 73072 Donzdorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thimo Peter Elter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 541080
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 570.131,13 EUR steht ein Betrag von 19.587,51 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 113/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARGU GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Elter Verwaltungs GmbH, Öschstraße 29, 73072 Donzdorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thimo Peter Elter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 541080
- Schuldnerin -
…
4 IN 113/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARGU GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Elter Verwaltungs GmbH, Öschstraße 29, 73072 Donzdorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thimo Peter Elter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 541080
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.06.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Göppingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 570.131,13 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 19.587,51 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 113/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARGU GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Elter Verwaltungs GmbH, Öschstraße 29, 73072 Donzdorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thimo Peter Elter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 541080
- Schuldnerin -
…
4 IN 113/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARGU GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Elter Verwaltungs GmbH, Öschstraße 29, 73072 Donzdorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thimo Peter Elter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 541080
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Werner Rüdlin hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Die Berechnung erfolgt aus der erhöhten Insolvenzmasse.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 06.04.2026 gegeben.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 113/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARGU GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Elter Verwaltungs GmbH, Öschstraße 29, 73072 Donzdorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thimo Peter Elter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 541080
- Schuldnerin -
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4 IN 113/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARGU GmbH & Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Elter Verwaltungs GmbH, Öschstraße 29, 73072 Donzdorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thimo Peter Elter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 541080
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 18.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34 - 45 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 30.04.2025
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