Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ARIAN GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Bullenhuser Damm 50-52, 20539 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 89396
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB89396
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 344/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland
Adresse
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
Telefon
040 36 13 07 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.09.2026 , 12:49 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export von gebrauchten Fahrzeugen aller Art. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte und der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Fahrzeughandel
Geschäftstätigkeit
Import und Export von gebrauchten Fahrzeugen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 21.09.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der ARIAN GmbH, Hamburg, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin ist die Schuldnerin. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 344/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
ARIAN GmbH, Im- und Export von gebrauchten Fahrzeugen aller Art. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte, Bullenhuser Damm 50-52, 20539 Hamburg (AG Hamburg, HRB 89396), vertr. d.: Mohammad Amin Asefi (Geschäft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 344/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
ARIAN GmbH, Im- und Export von gebrauchten Fahrzeugen aller Art. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte, Bullenhuser Damm 50-52, 20539 Hamburg (AG Hamburg, HRB 89396), vertr. d.: Mohammad Amin Asefi (Geschäftsführer),
ist am 21.09.2026 um 12:49 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, Tel.: 040 36 13 07 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67a IN 344/26
Amtsgericht Hamburg, 21.09.2026
Datenschutzhinweise:
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