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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzgericht hat über das Vermögen der Ariane Wunderlich Moden GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101945, mit Sitz in 66424 Homburg, entschieden. Die Schuldnerin, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ariane Wunderlich, hat am 10.08.2026 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Dieser Antrag ist am selben Tag bei Gericht eingegangen. Durch Beschluss vom 13.10.2026 ist der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin und, sofern die Abweisung nach § 26 InsO erfolgt ist, der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 Abs. 1 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, sofern dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO eingereicht wird. Der Beschluss ist am 13.10.2026 ergangen.
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