Vorläufige Eigenverwaltung Baden-Württemberg HRB 726036

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Insolvenzprofil

Arinko Stuttgart GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Höhenstraße 21, 70736 Fellbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 726036
EUID
DEB8534.HRB726036

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
14 IN 1731/25
Phase
Vorläufige Eigenverwaltung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Sebastian Krapohl
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Adresse
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart

Termine & Fristen

Antragstellung
08.04.2026
Bekanntmachung
21.04.2026

Gegenstand des Unternehmens

Beschäftigung von hochqualilfiziertem technischen Personal vornehmlich zum Bearbeiten von Kundenaufträgen in der Vertragsform Arbeitnehmerüberlassung bzw. über Werkverträge. Ferner die Personalvermittlung von solchem Personal an die Industrie sowie Schulungen als Bildungsträger der Agentur für Arbeit im Bereich CAD-Ausbildung und damit zusammenhängender Geschäfte

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arinko Stuttgart GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Stuttgart hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Sebastian Krapohl festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 08.04.2026. Bei der Berechnung wurde von einem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 545.352,68 EUR ausgegangen. Der vorläufige Sachwalter beantragte und erhielt die Genehmigung, eine Erhöhung des Regelsatzes um 35 % zu gewähren. Die Regelvergütung sowie die Auslagenpauschale wurden gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) berechnet. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % wurde hinzugefügt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Den Verfahrensbeteiligten steht das Recht zu, den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einzusehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, der Rechtsbehelf der Erinnerung beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

14 IN 1731/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Arinko Stuttgart GmbH, Max-Planck-Straße 29, 70736 Fellbach, vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Seibold Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 726036 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dols,…

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