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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arnold Verwaltungs GmbH ist mit Beschluss vom 9. Juli 2026 gemäß § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de oder bei früherer Zustellung mit diesem Zeitpunkt.
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