Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 111972
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AROMA DÖNERPRODUKTION UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Maarweg 86, 50933 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 111972
Stammkapital
5.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB111972
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 358/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.12.2025
Prüfungstermin
18.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Einkauf, die Verarbeitung und der Verkauf von Fleisch und Fleischprodukten im Groß- und Einzelhandel, die Dönerproduktion sowie Import- und Export von Fleischprodukten. Des Weiteren ist die Vergabe von Lizenzen, der Verkauf von Gastronomiebedarf und Lebensmittel oder die Erbringung von sonstigen Handelsgeschäften (wie z.B. im Bereich der Vermittlung) Gegenstand des Unternehmens. Das Unternehmen kann den Bedarf an Lebensmittel für Gastronomie in Form von Groß- oder Einzelhandel abdecken. In diesem Zusammenhang kann das Unternehmen den gesamten Produktionsvorgang bzw. einzelne Teilbereiche an Produktion in den Unternehmen der Kunden übernehmen. In diesem Fall führt das Unternehmen diesen Auftrag in der Regel mit eigenem Personal unter Verwendung von eigenem know-how.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Lebensmittel & Getränke
Subbranche
Fleischverarbeitung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Verarbeitung und Verkauf von Fleischprodukten sowie Dönerproduktion und Handel mit Gastronomiebedarf
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AROMA DÖNERPRODUKTION UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 358/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111972 eingetragen und hat ihren Sitz in Köln. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Erhan Baran. Im Rahmen des Verfahrens sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 15.12.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 17.11.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln nieder. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AROMA DÖNERPRODUKTION UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 358/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111972 eingetragen und hat ihren Sitz in Köln. Gesetzlich vertreten wird sie durch den…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AROMA DÖNERPRODUKTION UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 358/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111972 eingetragen und hat ihren Sitz in Köln. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Erhan Baran. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO. In einer früheren Bekanntmachung vom 15.09.2025 war der Prüfungsstichtag auf den 15.12.2025 festgelegt worden. Durch Beschluss vom 18.08.2026 wurde dieser Termin auf den 18.11.2026 verschoben. Die Einsicht in die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden ist ab dem 18.10.2026 sowohl auf der Geschäftsstelle des Gerichts als auch in elektronischer Form möglich. Gegen den Beschluss vom August 2026 kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 358/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 111972 eingetragenen AROMA DÖNERPRODUKTION UG (haftungsbeschränkt), Maarweg 86, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erhan Baran, Konrad-Adenauer-Str. 25,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 358/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 111972 eingetragenen AROMA DÖNERPRODUKTION UG (haftungsbeschränkt), Maarweg 86, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erhan Baran, Konrad-Adenauer-Str. 25, 50389 Wesseling
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 358/23
Amtsgericht Köln, 15.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 358/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 111972 eingetragenen AROMA DÖNERPRODUKTION UG (haftungsbeschränkt), Maarweg 86, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erhan Baran, Konrad-Adenauer-Str. 25,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 358/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 111972 eingetragenen AROMA DÖNERPRODUKTION UG (haftungsbeschränkt), Maarweg 86, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erhan Baran, Konrad-Adenauer-Str. 25, 50389 Wesseling
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
18.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
18.10.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 358/23
Amtsgericht Köln, 18.08.2026
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