Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
- Die Unterhaltung einer Basketball-Abteilung zur Teilnahme an der Basketball Bundesliga und anderen nationalen und internationalen Wettbewerben auf Grundlage der hierfür jeweils maßgeblichen Lizenzstatuten und Ordnungen unter Fortführung der bisher als Bestandteil des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Giants Düsseldorf. e.V. mit Sitz in Düsseldorf, - die Betätigung im Medienbereich, insbesondere die Produktion und Übertragung von Inhalten sowie die Verwaltung und Verwertung eigener Medienrechte; - die Betätigung im Werbebereich, insbesondere die Verwaltung und Verwertung eigener Werberechte und die Durchführung von Werbemaßnahmen aller Art; - die Produktion und das Merchandising (Einzel-, Groß- und Versandhandel) für Produkte des Sport- und sportnahen Bereichs und anderer geeigneter Bereiche; - die Entwicklung und Verwertung von Projekten der Informations- und Kommunikationstechnologie; - die Verwaltung eigenen Vermögens.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 21.11.2025 um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ART Giants Düsseldorf Spielbetriebs GmbH eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Rhode ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.01.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sollen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.01.2026. Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen bei Gericht eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 16.01.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
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