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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Spediton, die Verpackung und die Lagerung von Kunstgegenständen sowie von Möbeln im In- und Ausland sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte; Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zweck fördern oder geeignet sind, ihm zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft wird keine Geschäfte tätigen, die gesetzlich einer Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach Dem GüKG, § 34c GewO, dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz, dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetz.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 19.05.2026 um 14:19 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ART HANDLING Spedition GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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