Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 28953

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ART HANDLING Spedition GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Industriestraße 161 - Haus 1, 50999 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 28953
EUID
DER3306.HRB28953

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 112/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.05.2026 , 14:19 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die Spediton, die Verpackung und die Lagerung von Kunstgegenständen sowie von Möbeln im In- und Ausland sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte; Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zweck fördern oder geeignet sind, ihm zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft wird keine Geschäfte tätigen, die gesetzlich einer Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach Dem GüKG, § 34c GewO, dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz, dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetz.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 19.05.2026 um 14:19 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ART HANDLING Spedition GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 112/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ART HANDLING Spedition GmbH, Industriestraße 161 - Haus 1, 50999 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Brüggemann, ist am 19.05.2026, um 14:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Z…

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