Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Art Home GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hafervöhde 7, 59457 Werl
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 1480
EUID
DER1901.HRB1480
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 49/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung Jens Gefrörer
17.07.2024
Vergütungsfestsetzung Werner Bange
26.07.2024
Vergütungsfestsetzung Werner Bange
02.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Im- und Export und der Verkauf von Waren aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Art Home GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480, ist eröffnet. Das Verfahren wird durch den Sachwalter Dr. Jan Janßen begleitet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Amtsgericht Arnsberg die Vergütung für Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt. Für das Mitglied Werner Bange wurde eine Vergütung von 365,00 EUR für 2 Stunden und 55 Minuten Zeitaufwand bei einem Stundensatz von 125,00 EUR festgelegt. Für das Mitglied Jens Gefrörer wurde eine Vergütung von 2.009,61 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) festgesetzt. Die Beschlüsse ergingen am 17.07.2024 bzw. wurden am 26.07.2024 bekannt gegeben. Gegen die Festsetzungen steht den Beteiligten das Recht der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Art Home GmbH ist beim Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 10 IN 49/23 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragen und hat ihren Sitz in Werl. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführer Willi Niederbröker…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Art Home GmbH ist beim Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 10 IN 49/23 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragen und hat ihren Sitz in Werl. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführer Willi Niederbröker und Roland Nowaczek. Im Verfahren ist Dr. Jan Janßen als Sachwalter bestellt. Das Amtsgericht Arnsberg hat in mehreren Beschlüssen die Vergütung für Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt. Am 17.07.2024 wurden die Vergütung und Auslagen für das Ausschussmitglied Jens Gefrörer auf 2.009,61 Euro inklusive Umsatzsteuer festgesetzt. Eine weitere Bekanntmachung vom selben Datum bestätigt diese Festsetzung. Für das Mitglied Werner Bange wurde in einem Beschluss vom 26.07.2024 eine Vergütung von 365,00 Euro für einen Zeitaufwand von 2 Stunden und 55 Minuten bei einem Stundensatz von 125,00 Euro festgesetzt. Ein weiterer Beschluss vom 02.09.2024 bezieht sich ebenfalls auf Werner Bange, wobei der Vergütungsbetrag dort als XXX angegeben ist. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 49/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn R…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 49/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Sachwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Werner Bange, Oststraße 19-23, 57392 Schmallenberg wie folgt festgesetzt.
Vergütung xxx EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 125,00 EUR angemessen ist. Für 2 Stunden und 55 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 365,00 EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg, Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 408 eingesehen werden.
10 IN 49/23
Amtsgericht Arnsberg, 26.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 49/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn R…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 49/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 408 eingesehen werden.
10 IN 49/23
Amtsgericht Arnsberg, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 49/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn R…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 49/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Sachwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Jens Gefrörer, Mühlenstr. 25, 04159 Leipzig wie folgt festgesetzt:
2.009,61 € inkl. Auslagen und USt.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 und 300,00 € je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Der Insolvenzverwalter hat keine Bedenken gegen die Festsetzung in obiger Höhe geäußert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Arnsberg, Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 408 eingesehen werden.
10 IN 49/23
Amtsgericht Arnsberg, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 49/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn R…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 49/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Sachwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Werner Bange, Oststraße 19-23, 57392 Schmallenberg wie folgt festgesetzt:
XXX
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Arnsberg, Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.
10 IN 49/23
Amtsgericht Arnsberg, 02.09.2024
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