Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stockhausen Besitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 7992
EUID
DER1901.HRB7992
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 16/19
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
30.08.2024
Schlusstermin
20.05.2025 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stockhausen Besitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG wird vom Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 21 IN 16/19 geführt. Der Schuldner ist gesetzlich vertreten durch die Stockhausen Verwaltungs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführer Gerhard Stockhausen und Anja Stockhausen. Im Verfahrensverlauf wurde angeordnet, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird (§ 5 Abs. 2 InsO). Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 141.293,32 EUR, wovon ein Betrag von 30.361,65 EUR für die Verteilung zur Verfügung steht. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) wurde auf den 20.05.2025 um 14:00 Uhr im Sitzungssaal A 109 des Amtsgerichts Arnsberg bestimmt. Dort sollen die Schlussrechnung erörtert, die Vergütung des Verwalters festgesetzt und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Stockhausen Besitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die Stockhausen Verwaltungs Unternehmergesellschaft (haftungsbes…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Stockhausen Besitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die Stockhausen Verwaltungs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gerhard Stockhausen, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg und Anja Stockhausen, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 16/19
Amtsgericht Arnsberg, 26.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Stockhausen Besitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die Stockhausen Verwaltungs Unternehmergesellschaft (haftungsbes…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Stockhausen Besitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die Stockhausen Verwaltungs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gerhard Stockhausen, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg und Anja Stockhausen, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 141.293,32 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 30.361,65 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
21 IN 16/19
Amtsgericht Arnsberg, 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 7992 eingetragenen Stockhausen Besitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Ve…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 16/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 7992 eingetragenen Stockhausen Besitz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Stockhausen Verwaltungs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frau Anja Stockhausen, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg, und Herrn Gerhard Stockhausen, Zum Hälleken 9, 57392 Schmallenberg,
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird.
II.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf
Dienstag, 20.05.2025, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 16/19
Amtsgericht Arnsberg, 28.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.