Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Zum Nordstrand 1, 99085 Erfurt
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 111652
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEY1206.HRB111652
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 269/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Schlussverteilung
20.03.2026
Aufhebung
18.09.2026 , 16:24 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Veranstaltungen und das Ausrichten und Darstellen von historischen Märkten sowie der Groß- und Einzelhandel mit Schmuck, Bekleidung, Ausrüstungen, historischen Waffen sowie deren Nachbildung. Abbruch- und Entkernungsarbeiten im Baunebengewerbe.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Veranstaltungen, Kultur & Kreativwirtschaft
Subbranche
Veranstalter
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Durchführung von Veranstaltungen, historische Märkte sowie Groß- und Einzelhandel mit Schmuck, Bekleidung und historischen Waffen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH ist abgeschlossen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 150.076,98 EUR steht ein Betrag von 316,33 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist am 20.03.2026 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH in Erfurt ist mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 20.03.2026 aufgehoben worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 150.076,98 EUR stand ein Betrag von 316,33 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH in Erfurt ist mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 20.03.2026 aufgehoben worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 150.076,98 EUR stand ein Betrag von 316,33 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Eine weitere Bekanntmachung des Amtsgerichts Erfurt vom 18.09.2026 bestätigt die Aufhebung des Verfahrens zum selben Tag um 16:24 Uhr nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 269/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH, Zum Nordstrand 1, 99085 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Wolf
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 111652
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 150.076,98 EUR steht ei…
171 IN 269/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH, Zum Nordstrand 1, 99085 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Wolf
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 111652
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 150.076,98 EUR steht ein Betrag von 316,33 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 269/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH, Zum Nordstrand 1, 99085 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Wolf
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 111652
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird heute, um 16:24 Uhr, nach Abhalten des Sch…
171 IN 269/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARTCULTURA Veranstaltungs GmbH, Zum Nordstrand 1, 99085 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Wolf
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 111652
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird heute, um 16:24 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 18.09.2026
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