Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
arthair GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eckenheimer Landstr. 20, 60318 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 57425
EUID
DEM1201.HRB57425
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
782/24 A
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.06.2024 , 11:35 Uhr
Eröffnung
02.09.2024 , 13:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.12.2024
Frist für Einwendungen
16.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Friseursalons mit allen Nebengeschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der arthair GmbH ist am 28.06.2024 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christa Heim bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 28.06.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der arthair GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Christa Heim zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 02.09.2024 um 13:12 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren …
Am 28.06.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der arthair GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Christa Heim zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 02.09.2024 um 13:12 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Forderungsanmeldefrist endet am 02.12.2024. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 16.12.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Mit Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 782/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der arthair GmbH, Eckenheimer Landstraße 20, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57425), vertr. d.: Achim Reich, Adickesallee 49, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 28.06.2024 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Ve…
810 IN 782/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der arthair GmbH, Eckenheimer Landstraße 20, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57425), vertr. d.: Achim Reich, Adickesallee 49, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 28.06.2024 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 782/24 A-14-1 Am 02.09.2024 um 13:12 Uhr ist das Insolvenzverfahren arthair GmbH, Eckenheimer Landstraße 20, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57425),
vertreten durch:
Achim Reich, Adickesallee 49, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin …
810 IN 782/24 A-14-1 Am 02.09.2024 um 13:12 Uhr ist das Insolvenzverfahren arthair GmbH, Eckenheimer Landstraße 20, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57425),
vertreten durch:
Achim Reich, Adickesallee 49, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 02.12.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 16.12.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 782/24 A: In dem Insolvenzverfahren arthair GmbH, Eckenheimer Landstraße 20, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57425),
vertreten durch:
Achim Reich, (Geschäftsführer), wurde am 02.09.2024 um 13:12 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zur Ins…
810 IN 782/24 A: In dem Insolvenzverfahren arthair GmbH, Eckenheimer Landstraße 20, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57425),
vertreten durch:
Achim Reich, (Geschäftsführer), wurde am 02.09.2024 um 13:12 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 782/24 A-14-1 In dem Insolvenzverfahren arthair GmbH, Eckenheimer Landstraße 20, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57425), vertr. d.: Achim Reich, Adickesallee 49, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfü…
810 IN 782/24 A-14-1 In dem Insolvenzverfahren arthair GmbH, Eckenheimer Landstraße 20, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57425), vertr. d.: Achim Reich, Adickesallee 49, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 04.11.2024
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