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Insolvenzprofil
Arthur Habermann Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, (früher: Arthur Habermann GmbH & Co. KG)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRA 5013
EUID
DER2201.HRA5013
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 218/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dipl. Ing. Matthias Aust
Adresse
Fasanenweg 22, 58454 Witten
Termine & Fristen
Bekanntmachung
08.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arthur Habermann Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG ist auf Antrag des Insolvenzverwalters ein weiterer Vergütungsbetrag (Auslagenbetrag) festgesetzt worden. Gegen diese Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 218/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRA 5013 eingetragenen Arthur Habermann Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, (früher: Arthur Habermann GmbH & Co. KG), Goethestr. 12, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch die per…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 218/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRA 5013 eingetragenen Arthur Habermann Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, (früher: Arthur Habermann GmbH & Co. KG), Goethestr. 12, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8704 eingetragene Arthur Habermann Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Goethestr. 12, 58453 Witten, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl. Ing. Matthias Aust, Fasanenweg 22, 58454 Witten
ist auf Antrag des Insolvenzverwalters ein weiterer Vergütungsbetrag (Auslagenbetrag) festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
80 IN 218/15
Amtsgericht Bochum, 08.04.2026
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