Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
artis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 11802
EUID
DER2706.HRB11802
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 1011/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Hofschulte
Adresse
Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
Termine & Fristen
Eröffnung
05.06.2025 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.07.2025
Berichtstermin
30.07.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
30.07.2025 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 05.06.2025 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der artis GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag eines Gläubigers eröffnet worden, der am 28.11.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Hofschulte ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.07.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 30.07.2025 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Zahlungsansprüche gegen Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Anfechtungsansprüche gegen verbundene Unternehmen der Haller-Gruppe gerichtlich geltend zu machen. Die Forderungstabelle wird spätestens ab dem 16.07.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 1011/24
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11802 eingetragenen artis GmbH, Bessemerstr. 82,10.OG Süd, 12103 Berlin, frühere Anschrift: Rathausplatz 12, 49525 Lengerich,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdin…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 1011/24
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11802 eingetragenen artis GmbH, Bessemerstr. 82,10.OG Süd, 12103 Berlin, frühere Anschrift: Rathausplatz 12, 49525 Lengerich,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstr.7, 49124 Georgsmarienhütte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.06.2025, um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.07.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt Zahlungsansprüche gegen Gesellschafter und Geschäftsführer gerichtlich geltend zu machen und den Instanzenzug zu bestreiten sowie Vergleiche über diese Ansprüche abzuschließen.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt Anfechtungsansprüche gegen verbundene Unternehmen der Haller - Gruppe gerichtlich geltend zu machen und den Instanzenzug zu bestreiten sowie Vergleiche über diese Ansprüche abzuschließen.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt mit der Prozessführung ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu beauftragen und eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen für anwaltliche Tätigkeit zu einem Stundensatz von 310,00 EUR zzgl. MwSt., mindestens RVG
- Der Insolvenzverwalter wird ferner ermächtigt zur Prozessfinanzierung der o.a. Rechtsstreitigkeiten auf Großgläubiger zurückzugreifen bzw. eine externe Prozessfinanzierung abzuschließen oder alternativ Prozesskostenhilfe zu beantragen.
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 1011/24
Amtsgericht Münster, 05.06.2025
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