Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 17945
EUID
DER2402.HRB17945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 70/12
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Kai-Uwe Arndt Ludwig
Adresse
Im Sundern 2, 44532 Lünen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.03.2024
Frist zur Stellungnahme
14.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 254 IN 70/12 anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen (Nr. 29 bis 41) im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 15.03.2024 war. Später stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 14.08.2024 zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 52.400,02 EUR beziffert wurde. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 2.300,00 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Insolvenzgläubiger insgesamt 217.862,93 EUR betragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 70/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 70/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern 2, 44532 Lünen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen Nr. 29 bis 41 im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.309 niedergelegt.
254 IN 70/12
Amtsgericht Dortmund, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 70/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 70/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern 2, 44532 Lünen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.08.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.309 aus.
254 IN 70/12
Amtsgericht Dortmund, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 70/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 70/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern 2, 44532 Lünen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen d. Insolvenzverwalt. nebst gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 52.400,02 EUR.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 1 - 3 InsVV.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 150 % gerechtfertigt.
Der Zuschlag konnte für den überdurchschnittlichen Zeit- und Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung bzw. Abrechnung von Aus- und Absonderungsrechten gewährt werden.
Dem Verwalter wurden Auslagen nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie für die nach § 8 Abs. 3 S. 3 InsO übertragenen Zustellungen festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.309 eingesehen werden.
254 IN 70/12
Amtsgericht Dortmund, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 70/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 70/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17945 eingetragenen ARTOS Beteiligungs- und Management GmbH, Karl-Zahn-Str. 15, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kai-Uwe Arndt Ludwig, Im Sundern 2, 44532 Lünen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 217.862,93 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.300,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.309 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
254 IN 70/12
Amtsgericht Dortmund, 01.07.2024
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