Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 10731
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Insolvenzprofil
Artur Bauservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 10731
EUID
DER2604.HRB10731
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 10/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Antragseingang
25.01.2024
Eröffnung
15.05.2024 , 08:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.06.2024
Niederlegung Unterlagen
25.06.2024
Prüfungstermin
09.07.2024
Masseunzulänglichkeit
08.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hagen hat am 15.05.2024 um 08:26 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artur Bauservice UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund des am 25.01.2024 eingegangenen Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Dorothee Madsen ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.06.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.07.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, einschließlich der Person der Insolvenzverwalterin und besonders bedeutsamer Rechtshandlungen, bei Gericht einreichen. Die Unterlagen zur Forderungsliste und zum Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 25.06.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artur Bauservice UG (haftungsbeschränkt) ist am 15.05.2024 um 08:26 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, der Antrag ging am 25.01.2024 bei Gericht ein. Zur Insolvenzverwalterin wurde Dorothee Madsen ern…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artur Bauservice UG (haftungsbeschränkt) ist am 15.05.2024 um 08:26 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, der Antrag ging am 25.01.2024 bei Gericht ein. Zur Insolvenzverwalterin wurde Dorothee Madsen ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 18.06.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 09.07.2024, an dem auch Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten eingereicht werden konnten. Die Unterlagen wurden ab dem 25.06.2024 zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist am 08.01.2025 die Anzeige der Insolvenzverwalterin auf Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 10/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10731 eingetragenen Artur Bauservice UG (haftungsbeschränkt), Körnerstr. 8, 58507 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Janusz Klisch
Geschäftszweig: Bauberatung und -bet…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 10/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10731 eingetragenen Artur Bauservice UG (haftungsbeschränkt), Körnerstr. 8, 58507 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Janusz Klisch
Geschäftszweig: Bauberatung und -betreuung, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster Türen, Zargen, Regalen), Innenausbau Feuchtigkeitssanierung sowie Ex- und Import
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.05.2024, um 08:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Dorothee Madsen, Lübkestr. 3, 44141 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 25.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
109 IN 10/24
Hagen, 15.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 10/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10731 eingetragenen Artur Bauservice UG (haftungsbeschränkt), Körnerstr. 8, 58507 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Janusz Klisch, Ul. Tarni…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 10/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10731 eingetragenen Artur Bauservice UG (haftungsbeschränkt), Körnerstr. 8, 58507 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Janusz Klisch, Ul. Tarninowa 20, Rajsko, Polen
ist am 08.01.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
109 IN 10/24
Amtsgericht Hagen, 10.01.2025
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