Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 205747
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
artVinx GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bauweg 13, 30453 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 205747
EUID
DEP2305.HRB205747
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
907 IN 513/22 - 0 -
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Copyshops; der An- und Verkauf von Waren aller Art für den Bürobetrieb; Softwareentwicklung; Aufstellung, Installierung, Konfiguration, Wartung sowie Komponententausch im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung; Werbegestaltung, Werbetechnik, Grafikdesign, Webdesign, Satz und Layout (Druckvorstufe). Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder zu erwerben, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der artVinx GmbH sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schmidt festgesetzt worden. Die Mindestvergütung beträgt 1.000,00 EUR und ist aufgrund von 13 Gläubigern zu erhöhen. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 05.001.2026 bestimmt. Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Termin zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 513/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der artVinx GmbH, Bauweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 205747), vertr. d.: Irfan Tatlici, Zimmermannstraße 8, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schmidt festgesetzt…
907 IN 513/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der artVinx GmbH, Bauweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 205747), vertr. d.: Irfan Tatlici, Zimmermannstraße 8, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schmidt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Erhöhung für 13 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR zu erhöhen, da 13 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 513/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der artVinx GmbH, Bauweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 205747), vertr. d.: Irfan Tatlici, Zimmermannstraße 8, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordne…
907 IN 513/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der artVinx GmbH, Bauweg 13, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 205747), vertr. d.: Irfan Tatlici, Zimmermannstraße 8, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 05.11.2025
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