Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Engelen, Sabine Christiane
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 110461
EUID
DEP1103.HRA110461
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 47/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hausherr
Adresse
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/24480-57
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.10.2024 , 08:30 Uhr
Eröffnung
25.11.2024 , 12:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.01.2025
Prüfungstermin
14.02.2025
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
08.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter, Inhaberin der 'Adler - Apotheke Sabine Engelen', wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 08.12.2025 festgelegt. Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter ist am 25.11.2024 um 12:15 Uhr durch das Amtsgericht Goslar eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 20.01.2025. Der Stichtag, …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter ist am 25.11.2024 um 12:15 Uhr durch das Amtsgericht Goslar eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 20.01.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist auf den 14.02.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters oder eines Gläubigerausschusses bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde im vorläufigen Stadium am 08.10.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Ein weiterer Termin für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist ist auf den 08.12.2025 bestimmt worden. Die Schuldnerin kann unter Einhaltung der Obliegenheiten Restschuldbefreiung erlangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter, geb. am 02.06.1963, Osteröder Straße 58A, 38678 Clausthal-Zellerfeld, - Inhaberin der "Adler - Apotheke Sabine Engelen", Schulstr. 16, 38768 Clausthal-Zellerfeld - (AG Braunschweig, HRA 110461), wurde beschlossen:
Die Pr…
32 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter, geb. am 02.06.1963, Osteröder Straße 58A, 38678 Clausthal-Zellerfeld, - Inhaberin der "Adler - Apotheke Sabine Engelen", Schulstr. 16, 38768 Clausthal-Zellerfeld - (AG Braunschweig, HRA 110461), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 47/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter, geb. am 02.06.1963, Schulstraße 16, 38678 Clausthal-Zellerfeld, - Inhaberin der "Adler - Apotheke Sabine Engelen", Schulstr. 16, 38768 Clausthal-Zellerfeld - (AG Braunschweig, HRA 110461), ist am 08.10.2024 um 08:…
32 IN 47/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter, geb. am 02.06.1963, Schulstraße 16, 38678 Clausthal-Zellerfeld, - Inhaberin der "Adler - Apotheke Sabine Engelen", Schulstr. 16, 38768 Clausthal-Zellerfeld - (AG Braunschweig, HRA 110461), ist am 08.10.2024 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-57, Fax: 0531/24480-80 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 08.10.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter, geb. am 02.06.1963, Schulstraße 16, 38678 Clausthal-Zellerfeld, - Inhaberin der "Adler - Apotheke Sabine Engelen", Schulstr. 16, 38768 Clausthal-Zellerfeld - (AG Braunschweig, HRA 110461), wird die Schuldnerin Restschuld…
32 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter, geb. am 02.06.1963, Schulstraße 16, 38678 Clausthal-Zellerfeld, - Inhaberin der "Adler - Apotheke Sabine Engelen", Schulstr. 16, 38768 Clausthal-Zellerfeld - (AG Braunschweig, HRA 110461), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 26.11.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 47/24: Über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter, geb. am 02.06.1963, Schulstraße 16, 38678 Clausthal-Zellerfeld, - Inhaberin der "Adler - Apotheke Sabine Engelen", Schulstr. 16, 38768 Clausthal-Zellerfeld - (AG Braunschweig, HRA 110461), ist am 25.11.2024 um 12:15 Uhr das Insolvenzverfahren erö…
32 IN 47/24: Über das Vermögen der Sabine Christiane Engelen geb. Sölter, geb. am 02.06.1963, Schulstraße 16, 38678 Clausthal-Zellerfeld, - Inhaberin der "Adler - Apotheke Sabine Engelen", Schulstr. 16, 38768 Clausthal-Zellerfeld - (AG Braunschweig, HRA 110461), ist am 25.11.2024 um 12:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-57, Fax: 0531/24480-80.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.01.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.02.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.01.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.02.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 26.11.2024
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