Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ARVO Wohnungsbaugesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Heidestraße 26, 39112 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 32928
EUID
DEW1215.HRB32928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
340 IN 446/23 (371)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg
Telefon
0391/56307780
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.01.2024 , 10:50 Uhr
Eröffnung
23.04.2024 , 09:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.05.2024
Gläubigerversammlung
26.06.2024 , 10:30 Uhr
Widerspruchsfrist
05.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnung- und Teileigentumseinheiten und deren Verwaltung; Verwaltung eigenen Vermögens; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Erwerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigne und fremde Rechnung; die Tätigkeit als Bauträger sowie der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung und Vermarktung sowie Vermietung von Immobilien aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARVO Wohnungsbaugesellschaft mbH ist am 23.04.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 22.01.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 32928 eingetragen. Das Verfahren wird mündlich geführt. Die Anmeldefrist für Forderungen endete am 29.05.2024. Eine Gläubigerversammlung fand am 26.06.2024 statt, in der unter anderem über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Angelegenheiten beschlossen wurde. Im Anschluss daran ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Für nachträglich angemeldete Forderungen oder Änderungen wurde ein besonderer Prüftermin bestimmt, wobei die Widerspruchsfrist am 05.09.2024 endet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 446/23 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ARVO Wohnungsbaugesellschaft mbH, Heidestraße 26, 39112 Magdeburg, Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnung- und Teileigentumseinheiten und deren Verwaltung; Verwaltung eigenen Vermögens; Vorbereitung und D…
340 IN 446/23 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ARVO Wohnungsbaugesellschaft mbH, Heidestraße 26, 39112 Magdeburg, Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnung- und Teileigentumseinheiten und deren Verwaltung; Verwaltung eigenen Vermögens; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Erwerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigne und fremde Rechnung; die Tätigkeit als Bauträger sowie der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung und Vermarktung sowie Vermietung von Immobilien aller Art. (AG Stendal, HRB 32928), vertr. d.: Emrah Öztürer, Togostr. 77, 13351 Berlin, (Geschäftsführer), ist am 22.01.2024 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/56307780, Fax: 0391/563077899, E-Mail: insomagdeburg@whitecase.com bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 22.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 23.04.2024 um 09:43 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der ARVO Wohnungsbaugesellschaft mbH, Heidestraße 26, 39112 Magdeburg, Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnung- und Teileigentumseinheiten und
deren Verwaltung; Verwaltun…
Amtsgericht Magdeburg: Am 23.04.2024 um 09:43 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der ARVO Wohnungsbaugesellschaft mbH, Heidestraße 26, 39112 Magdeburg, Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnung- und Teileigentumseinheiten und
deren Verwaltung; Verwaltung eigenen Vermögens; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr unter
Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von
Erwerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigne und fremde Rechnung; die Tätigkeit als
Bauträger sowie der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung und Vermarktung sowie Vermietung von Immobilien aller Art. (AG Stendal, HRB 32928),
vertreten durch:
Emrah Öztürer, Togostr. 77, 13351 Berlin, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRESHWATERS Legal LLP, Friedrich-Ebert-Str. 4, 34117 Kassel. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/56307780, Fax: 0391/563077899, E-Mail: insomagdeburg@whitecase.com. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 29.05.2024. Gläubigerversammlung: Am Mittwoch, 26.06.2024, 10:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 446/23 (371) - (23.04.2024)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 446/23 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARVO Wohnungsbaugesellschaft mbH, Heidestraße 26, 39112 Magdeburg, Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnung- und Teileigentumseinheiten und deren Verwaltung; Verwaltung eigenen Vermögens; Vorbereitung und Durchfüh…
340 IN 446/23 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARVO Wohnungsbaugesellschaft mbH, Heidestraße 26, 39112 Magdeburg, Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnung- und Teileigentumseinheiten und deren Verwaltung; Verwaltung eigenen Vermögens; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Erwerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigne und fremde Rechnung; die Tätigkeit als Bauträger sowie der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung und Vermarktung sowie Vermietung von Immobilien aller Art. (AG Stendal, HRB 32928), vertr. d.: Emrah Öztürer, Togostr. 77, 13351 Berlin, (Geschäftsführer), ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 05.09.2024. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Magdeburg, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 446/23 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARVO Wohnungsbaugesellschaft mbH, Heidestraße 26, 39112 Magdeburg, Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnung- und Teileigentumseinheiten und deren Verwaltung; Verwaltung eigenen Vermögens; Vorbereitung und Durchfüh…
340 IN 446/23 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARVO Wohnungsbaugesellschaft mbH, Heidestraße 26, 39112 Magdeburg, Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnung- und Teileigentumseinheiten und deren Verwaltung; Verwaltung eigenen Vermögens; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Erwerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigne und fremde Rechnung; die Tätigkeit als Bauträger sowie der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung und Vermarktung sowie Vermietung von Immobilien aller Art. (AG Stendal, HRB 32928), vertr. d.: Emrah Öztürer, Togostr. 77, 13351 Berlin, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 27.11.2024, 10:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO); und zwar:
Freihändigen Verkauf der Miteigentumsanteile der Schuldnerin an dem Grundstück in 39124 Magdeburg, Bremer Straße/Nicolaistraße, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Magdeburg von Magdeburg Blatt 83125 und 83135, zu einem Kaufpreis von 25.000,00 €.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.10.2024 kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Magdeburg, 18.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.