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Insolvenzprofil
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Gegenstand des Unternehmens ist: - Flachdachabdichtungen und -sanierungen, - Reparatur sowie Ein- und Abdecken von Steil- bzw. Ziegeldächern, Montage von Metallfassaden, - Trapezblechverlegung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A+S Dach- und Fassadenbau GmbH, ansässig in Bensheim, ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Das zuständige Amtsgericht Darmstadt hat die Entscheidung am 27.02.2026 verkündet. Gegen die Entscheidung steht den Erinnerungsberechtigten, also allen, deren Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind, ein Rechtsbehelf zu. Die befristete Erinnerung kann innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Erinnerung ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären und muss den angefochtenen Beschluss sowie die Anfechtungserklärung enthalten. Eine Begründung der Erinnerung ist wünschenswert.
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