Gegenstand des Unternehmens sind Gebäudereinigung, Hausmeisterservice und Hausverwaltungsservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 23.07.2024 hat das Amtsgericht Koblenz in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der AS-Facility Management GmbH ein Allgemeines Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO angeordnet. Dieses Verbot gilt mit sofortiger Wirkung und umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Ayfun Kesecioglu vertreten. Später, am 09.10.2025, setzt das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald fest. Die Mindestvergütung beträgt 1.400,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Der Beschluss ist nicht zu veröffentlichen, kann jedoch in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-Facility Management GmbH wurde am 23.07.2024 durch das Amtsgericht Koblenz eröffnet. Mit sofortiger Wirkung ist ein allgemeines Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO gegen die Schuldnerin ergangen, welches auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Zuvor war am 21.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-Facility Management GmbH wurde am 23.07.2024 durch das Amtsgericht Koblenz eröffnet. Mit sofortiger Wirkung ist ein allgemeines Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO gegen die Schuldnerin ergangen, welches auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Zuvor war am 21.08.2024 bereits die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Ingo Grünewald zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei der Antrag hierzu am 08.10.2025 gestellt wurde. Die Festsetzung der Mindestvergütung beträgt 1.400,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Rechtsmittel gegen die Entscheidung zur Vergütungsfestsetzung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der AS-Facility Management GmbH, Nauweg 16, 56070 Koblenz,
vertreten durch:
Ayfun Kesecioglu, (Geschäftsführer), wird heute, am 23.07.2024 um 10:30 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerin allgemein ve…
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der AS-Facility Management GmbH, Nauweg 16, 56070 Koblenz,
vertreten durch:
Ayfun Kesecioglu, (Geschäftsführer), wird heute, am 23.07.2024 um 10:30 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 23.07.2024
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 91/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-Facility Management GmbH, vertr.d.d.GF Ayfun Emirdag, Nauweg 16, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 26102), vertr. d.: Ayfun Emirdag, Naumburger Straße 17, 56075 Koblenz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des vorläufigen Insolven…
21 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-Facility Management GmbH, vertr.d.d.GF Ayfun Emirdag, Nauweg 16, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 26102), vertr. d.: Ayfun Emirdag, Naumburger Straße 17, 56075 Koblenz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald -Fachanwalt für Insolvenzrecht- festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung ist vorliegend festzusetzen. Diese beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 91/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AS-Facility Management GmbH, Nauweg 16, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 26102), vertr. d.: Ayfun Emirdag, (Geschäftsführer), ist am 21.08.2024 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der An…
21 IN 91/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AS-Facility Management GmbH, Nauweg 16, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 26102), vertr. d.: Ayfun Emirdag, (Geschäftsführer), ist am 21.08.2024 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, c/o Prof.Dr.Dr.Thomas b. Schmidt, Schloßstraße 7, 56856 Zell, Tel.: 06542-18130-10, Fax: 06542-18130-29, E-Mail: zell@tbs-insolvenzverwalter.de, Internet: www.thomasbschmidt.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 21.08.2024
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