Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 11418
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Insolvenzprofil
A.S. Fußbodendesign GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 11418
EUID
DEX1517R.HRB11418
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
66 IN 167/12
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jürgen Holst
Adresse
Krohnstieg 43, 22415 Hamburg
Termine & Fristen
Aufhebung
22.03.2023
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.S. Fußbodendesign GmbH ist am 22.03.2023 aufgehoben worden. Im Rahmen des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens wird auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung hinsichtlich der Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Storjohann angeordnet. Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf 2.283,76 €, die zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 351.425,29 €. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jürgen Holst übertragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
66 IN 167/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.S. Fußbodendesign GmbH, Beckersbergstraße 4-6, 24558 Henstedt-Ulzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Storjohann, geb. Storjohann
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 11418 KI
- Schuldnerin -
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In dem am 22.03.2023 aufgehobenen …
66 IN 167/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.S. Fußbodendesign GmbH, Beckersbergstraße 4-6, 24558 Henstedt-Ulzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Storjohann, geb. Storjohann
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 11418 KI
- Schuldnerin -
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In dem am 22.03.2023 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich der Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Storjohann (Amtsgericht Norderstedt, 65 IK 63/24) angeordnet.
Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf 2.283,76 €, die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 351.425,29 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Jürgen Holst,
Krohnstieg 43, 22415 Hamburg,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80
22846 Norderstedt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
66 IN 167/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.S. Fußbodendesign GmbH, Beckersbergstraße 4-6, 24558 Henstedt-Ulzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Storjohann, geb. Storjohann
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 11418 KI
- Schuldnerin -
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In dem am 22.03.2023 aufgehobenen …
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Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf 2.283,76 €, die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 351.425,29 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
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