Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AS PRO-SEEGA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 35965
EUID
DEH1101.HRB35965
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
531 IN 135/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt
Termine & Fristen
Beschlussdatum
18.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bremen hat am 18.01.2025 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS PRO-SEEGA GmbH festgesetzt. Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung diente ein Wert von € 300.027,29. Ursprünglich wurden Zuschläge von insgesamt 70 % für erhöhten Aufwand, mangelhafte Buchhaltung, konzernbedingte Verflechtungen und Kommunikationsaufwand geltend gemacht. Im Rahmen der Gesamtschau wurde der Gesamtzuschlag auf 55 % reduziert. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 18.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 531 IN 135/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AS PRO-SEEGA GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35965 HB),
vertreten durch:
Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäf…
Amtsgericht Bremen 18.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 531 IN 135/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AS PRO-SEEGA GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35965 HB),
vertreten durch:
Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 300.027,29. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 70,00 % geltend gemacht und zwar für:
- 20 % für den deutlich erhöhten Aufwand zur Beschaffung, Sichtung und Ordnung der Geschäftsunterlagen. Der Umfang der Unterlagen lag weit über dem eines Normalverfahrens, zudem stellte sich die Sicherstellung und Auswertung der Daten als sehr schwierig heraus.
- 15 % aufgrund der unvollständigen und mangelhaften Buchhaltung, die die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erheblich erschwert hat.
- 20 % für die vorherrschenden konzernbedingten Verflechtungen und der gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten. Aufgrund diverser Verflechtungen innerhalb des Konzerns waren Zahlungsflüsse, insbes. auch die zum Erwerb des Grundstücks der Schuldnerin, nur schwer bzw. gar nicht nachzuvollziehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte sich zudem mit der sog. "Waschkorblage" beschäftigt.
- 15 % für einen erheblichen Mehraufwand in Bezug auf die Kommunikation mit Anlegern und Verfahrensbeteiligten sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Der vorläufige Insolvenzverwalter lies eine Homepage zur Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten entwickeln und musste intensive Pressearbeit leisten. Aufgrund vieler englischsprachiger Anleger erfolgte ein großer Teil der Kommunikation auf Englisch.
Der sich hieraus ergebende Gesamtzuschlag von 70,00 % wurde im Rahmen der Gesamtschau auf 55,00 % reduziert. Der reduzierte Gesamtzuschlag wird für angemessen erachtet.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 135/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS PRO-SEEGA GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35965 HB), vertr. d.: Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetz…
531 IN 135/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS PRO-SEEGA GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35965 HB), vertr. d.: Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 23.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS PRO-SEEGA GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35965 HB), vertr. d.: Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt …
531 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS PRO-SEEGA GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35965 HB), vertr. d.: Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 18.10.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 23.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.