Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 17780
EUID
DEM1607.HRB17780
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 121/20 h
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Kanzlei
Westhelle-Partner
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.07.2025
Stichtag
22.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
- Vermittlung und Ausführung von Leistungen im Innenausbau, Raumausstattung und Hausmeistertätigkeiten - Beratung von Immobilieneigentümern und -investoren insbesondere bei Bestandsanalysen, Ideenfindung, Konzeption, Umsetzung, Vermietung und Verkauf - Baubetreuung und Bauüberwachung sowie Verwaltung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein besonderer Prüfungstermin auf den 25.07.2025 festgesetzt ist. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung durch das Amtsgericht Kassel festgestellt. Der verfügbare Massebestand beträgt 49.747,35 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 128.244,23 EUR. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Als Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 22.0wechsel.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 121/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 17780), vertr. d.: 1. Stephanie Auer-Schirmer, als GF der AS Projektentw. und Dienstl. GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführerin), wurde bes…
666 IN 121/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 17780), vertr. d.: 1. Stephanie Auer-Schirmer, als GF der AS Projektentw. und Dienstl. GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
f) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 121/20 h. In dem Insolvenzverfahren AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 17780), vertr. d.: 1. Stephanie Auer-Schirmer, als GF der AS Projektentw. und Dienstl. GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführerin), sind Vergütung u…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 121/20 h. In dem Insolvenzverfahren AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 17780), vertr. d.: 1. Stephanie Auer-Schirmer, als GF der AS Projektentw. und Dienstl. GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
Vergütung (netto) EUR Zuschlag (netto) EUR Auslagen (netto) EUR Zustellungskosten (netto) EUR Zwischensumme EUR 19 % Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV EUR
Gesamtbetrag (brutto) EUR
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 23.03.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf EUR. Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO. Der beantragte und festgesetzte Zuschlag in Höhe von 20 % insgesamt für die mangelhafte Mitarbeit der Geschäftsführerin ist angemessen und gerechtfertigt.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 24.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 17780), vertr. d.: 1. Stephanie Auer-Schirmer, als GF der AS Projektentw. und Dienstl. GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 17780), vertr. d.: 1. Stephanie Auer-Schirmer, als GF der AS Projektentw. und Dienstl. GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 49.747,35 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 128.244,23 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 121/20 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 121/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 17780), vertr. d.: 1. Stephanie Auer-Schirmer, als GF der AS Projektentw. und Dienstl. GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführerin), wurde bes…
666 IN 121/20 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Projektentwicklung und Dienstleistung GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 17780), vertr. d.: 1. Stephanie Auer-Schirmer, als GF der AS Projektentw. und Dienstl. GmbH, Eichelgarten 15, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 26.05.2025
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