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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Betrieb von Spielhallen und das Aufstellen und Vermieten von Automaten jedweder Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die irgendwie zum Zwecke der Gesellschaft förderlich erscheinen.
Das Amtsgericht Dortmund hat am 20.03.2026 um 11:57 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AS Spielhallenbetriebe GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29293, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin betreibt Spielhallen und stellt sowie vermietet Automaten jedweder Art. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thorsten Kapitza bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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