Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pflegedienst HAVA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Münsterstr. 17, 44145 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 35222
EUID
DER2402.HRB35222
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 49/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Einsichtnahme Unterlagen
01.06.2026
Prüfungstermin
19.06.2026
Masseunzulänglichkeit
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ein Pflegedienst der ambulante Leistungen nach SGB V und SGB XI erbringt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst HAVA GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 16.09.2025 wurde die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Kai-Ulorith Hasskerl getroffen. Im Rahmen dieser Anordnung wurden Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam und den Drittschuldnern Zahlungen an die Schuldnerin untersagt. Das Verfahren ist am 20.03.2026 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin vom 22.04.2025. Die Verfahren 258 IN 49/25, 258 IN 98/25 und 258 IN 66/25 sind unter Führung des erstgenannten Aktenzeichens miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 20.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.06.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst HAVA GmbH ist am 20.03.2026 um 11:58 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich werden die Verfahren 258 IN 49/25, 258 IN 98/25 und 258 IN 66/25 miteinander verbunden. Zum Insolvenzv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegedienst HAVA GmbH ist am 20.03.2026 um 11:58 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich werden die Verfahren 258 IN 49/25, 258 IN 98/25 und 258 IN 66/25 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 20.05.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.06.2026. Unterlagen können ab dem 01.06.2026 eingesehen werden. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 07.07.2026 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 49/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35222 eingetragenen
Pflegedienst HAVA GmbH, Münsterstr. 17, 44145 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin
Frau Nejla Özdemir, Theodor-Fontane-Str. 16, 44369 Dortmund
Geschäfts…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 49/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35222 eingetragenen
Pflegedienst HAVA GmbH, Münsterstr. 17, 44145 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin
Frau Nejla Özdemir, Theodor-Fontane-Str. 16, 44369 Dortmund
Geschäftszweig:
Ein Pflegedienst der ambulante Leistungen nach SGB V und SGB XI erbringt.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.03.2026, um 11:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 258 IN 49/25 und 258 IN 98/25 und 258 IN 66/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/56559921, Fax: 023156559922.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
258 IN 49/25
Dortmund, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 49/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35222 eingetragenen Pflegedienst HAVA GmbH, Münsterstr. 17, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nejla Özdemir, Theodor-Fonta…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 49/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35222 eingetragenen Pflegedienst HAVA GmbH, Münsterstr. 17, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nejla Özdemir, Theodor-Fontane-Str. 16, 44369 Dortmund
Geschäftszweig: Ein Pflegedienst der ambulante Leistungen nach SGB V und SGB XI erbringt.
ist am 16.09.2025, um 10:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 49/25
Amtsgericht Dortmund, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 49/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35222 eingetragenen Pflegedienst HAVA GmbH, Münsterstr. 17, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nejla Özdemir, Theodor-Fontane-Str. 16…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 49/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 35222 eingetragenen Pflegedienst HAVA GmbH, Münsterstr. 17, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nejla Özdemir, Theodor-Fontane-Str. 16, 44369 Dortmund
ist am 07.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
258 IN 49/25
Amtsgericht Dortmund, 09.07.2026
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