Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ASC Air Sea Cargo Ltd.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Saarland
Adresse
Neue Industriestraße 4, 66424 Homburg
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 16047
EUID
DEV1109.HRB16047
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
113 IN 31/16
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung und Organisation von Luft- und Seetransporten sowie die damit verbundenen Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASC Air Sea Cargo Ltd. wird vom Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 113 IN 31/16 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16047 eingetragen und hat seinen Sitz in Homburg. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Erik Sonntag. Im aktuellen Verfahrensstadium hat der Insolvenzverwalter seinen Vergütungsantrag vorgelegt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung Stellung zu nehmen. Der Antrag des Verwalters kann auf der Geschäftsstelle des Gerichts in Sulzbach eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASC Air Sea Cargo Ltd. wird vom Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 113 IN 31/16 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16047 eingetragen und hat ihren Sitz in Homburg. Gesetzlich vertreten w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASC Air Sea Cargo Ltd. wird vom Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 113 IN 31/16 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16047 eingetragen und hat ihren Sitz in Homburg. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Jonas Erik Sonntag. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt, der seinen Vergütungsantrag vorgelegt hat. Beteiligte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.08.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 31/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16047 eingetragenen ASC Air Sea Cargo Ltd., Neue Industriestraße 4, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jon…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 31/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16047 eingetragenen ASC Air Sea Cargo Ltd., Neue Industriestraße 4, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Erik Sonntag,
hat der Insolvenzverwalter seinen Vergütungsantrag vorgelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer 21, eingesehen werden.
113 IN 31/16
Amtsgericht Saarbrücken, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 31/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16047 eingetragenen ASC Air Sea Cargo Ltd., Neue Industriestraße 4, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Eri…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 31/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16047 eingetragenen ASC Air Sea Cargo Ltd., Neue Industriestraße 4, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Erik Sonntag
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 21 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
113 IN 31/16
Amtsgericht Saarbrücken, 03.08.2026
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