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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Handel von Sekundärrohstoffen und Abfällen aus dem industriellen und post-consumer Bereich; Beratung von Sortieranlagen und Verwertern von Abfällen aus dem industriellen und post-consumer Bereich; Entwicklung, Konzeptionierung, Planung und Realisierung von industriellen Anlagen zur Sortierung bzw. zur Verarbeitung von Abfällen aus dem industriellen und post-consumer Bereich; Konzeptionierung, Planung und Realisierung von Erfassungs-, Sortier- und Verwertungssystemen; Aufbau von Mengenstromdokumentationssystemen; Konzeptionierung, Planung und Realisierung mittelständischer Unternehmenspools, Konzeptionierung, Planung und Realisierung von unternehmensindividuellen und branchenübergreifenden EDV- Lösungen; Konzeptionierung, Planung und Realisierung von Qualitätssicherungssystemen; Übernahme von Qualitätssicherungsmaßnahmen, Arbeitnehmer- und Unternehmensschutzmaßnahmen sowie alle hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen im Abfallbereich.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASCON Gesellschaft für Abfall und Sekundärrohstoff Consulting mbH, Bonn, ist anhängig. Am 11.02.2026 ist beim Amtsgericht Bonn die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 17.03.2026.
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