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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 09.07.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ASE Apparatebau GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Sabine Hofmann, eine Entscheidung erlassen. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde zum selben Zeitpunkt um 08:30 Uhr die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters getroffen. Rechtsanwalt Tobias Hohmann von der Kanzlei Feigl & Rothamel ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Der vorläufige Verwalter ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den Verwalter leisten. Zudem hat der Verwalter umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber der Schuldnerin sowie Dritten wie Banken und Behörden.
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