Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ashes and Soil GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 156521
EUID
DEK1101.HRB156521
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 189/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marko Jessen
Adresse
Wandsbeker Marktstraße 85-87, 22041 Hamburg
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
04.06.2024
Vergütungsfestsetzung
03.12.2024
Schlussverteilung Ankündigung
02.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ashes and Soil GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521, wird behandelt. Die Gesellschaft wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Martina Offeh vertreten. Am 04.06.2024 ist beim Amtsgericht Hamburg die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ashes and Soil GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521, wird vom Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 67a IN 189/22) bearbeitet. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Offeh. Am 04.06.2024 ist be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ashes and Soil GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521, wird vom Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 67a IN 189/22) bearbeitet. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Offeh. Am 04.06.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). In der Folge soll das Verfahren mit einer Schlussverteilung abgeschlossen werden. Laut dem auf der Geschäftsstelle niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 93.900,57 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 439,11 EUR, wovon Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind. Die Bekanntmachung zur Schlussverteilung datiert vom 02.01.2025.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ashes and Soil GmbH wurde vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 189/22 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521 eingetragen und hatte ihren ehemaligen Sitz in der Kleinen Reichenstraße 1, 20457 Hamburg. Geset…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ashes and Soil GmbH wurde vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 189/22 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521 eingetragen und hatte ihren ehemaligen Sitz in der Kleinen Reichenstraße 1, 20457 Hamburg. Gesetzlich vertreten wurde sie durch die Geschäftsführerin Frau Martina Offeh. Am 04.06.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Marko Jessen, übt sein Amt seit dem 11.10.2022 aus. Am 03.12.2024 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Mindestvergütung beträgt unter Berücksichtigung von drei Gläubigern einen bestimmten Betrag, wobei der Regelsatz mindestens einen definierten Eurobetrag erreichen soll. Zur Verteilung steht ein Betrag von 439,11 EUR, nachdem die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters abgesetzt wurden. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen betragen insgesamt 93.900,57 EUR. Eine Schlussverteilung soll stattfinden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521 eingetragenen Ashes and Soil GmbH, ehemals Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Offeh,
ist am 04.0…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521 eingetragenen Ashes and Soil GmbH, ehemals Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Offeh,
ist am 04.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 189/22
Amtsgericht Hamburg, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521 eingetragenen Ashes and Soil GmbH, ehemals Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Offeh
soll die Sch…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521 eingetragenen Ashes and Soil GmbH, ehemals Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Offeh
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 93.900,57 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 439,11 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67a IN 189/22
Amtsgericht Hamburg, 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521 eingetragenen Ashes and Soil GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Kleine Reichenstraße 1 , 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mar…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156521 eingetragenen Ashes and Soil GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Kleine Reichenstraße 1 , 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Offeh
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marko Jessen, Wandsbeker Marktstraße 85-87, 22041 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 11.10.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Die Mindestvergütung beträgt unter Berücksichtigung von 3 Gläubigern EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.10.2024 verwiesen. Der Insolvenzverwalter wird eine Kopie dieses Antrages direkt übersenden.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 189/22
Amtsgericht Hamburg, 03.12.2024
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