Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Asia Palast GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 63836
EUID
DET3104V.HRB63836
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hagen Straßburg
Termine & Fristen
Antrag auf Festsetzung Vergütung/Auslagen
26.08.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung/Auslagen
11.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asia Palast GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Hagen Straßburg, hat mit Schriftsatz vom 26.08.2024 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. hat diese Beträge durch Beschluss festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen, weshalb keine konkreten Euro-Beträge in der Bekanntmachung genannt werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Gegen den Beschluss steht dem Beschwerdeberechtigten die sofortige Beschwerde oder, falls die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde und der Wert den Streitwert nicht überschreitet, die befristete Erinnerung offen. Die Notfrist für diese Rechtsbehelfe beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asia Palast GmbH, Nachtweide 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63836), vertr. d.: Jianfeng Pan, Hoher Röderweg 12, 67434 Neustadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt…
1 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asia Palast GmbH, Nachtweide 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63836), vertr. d.: Jianfeng Pan, Hoher Röderweg 12, 67434 Neustadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hagen Straßburg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.08.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Zur Begründung der Berechnung wird auf die ausführlichen Erläuterungen im Festsetzungsantrag verwiesen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 11.11.2024
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