Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRA 204590
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Jeersdorfer Weg 22, 27356 Rotenburg (Wümme)
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 204590
EUID
DEP2716.HRA204590
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 31/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.05.2024 , 14:40 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.09.2024
Berichtstermin
09.10.2024
Prüfungstermin
09.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG wurde am 07.05.2024 im Antragsverfahren eingeleitet. An diesem Tag ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, und Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind seitdem nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Im weiteren Verfahrensverlauf ist gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für diese Prüfung ist auf den 09.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die vollständigen Beschlussunterlagen, die ergänzte Insolvenztabelle sowie Anmeldungen und eingegangene Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG wurde am 01.08.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Walsrode eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 07.05.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG wurde am 01.08.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Walsrode eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 07.05.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens blieb Herr Ludolfs als Insolvenzverwalter tätig. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 04.09.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 09.10.2024 angesetzt, über den auch die Veräußerung des Warenbestands zu einem Liquidationswert von 13.000,00 EUR entschieden werden sollte. Aktuell ist ein schriftliches Prüfungsverfahren zur nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet worden, wobei der Stichtag für diesen Prüfungstermin auf den 09.07.2025 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG, Hauptstraße 42, 27386 Brockel (AG Walsrode, HRA 204590), vertr. d.: 1. ASK-Deko und Geschenke GmbH, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Andreas Kröger, Jacobs Sandstich 11,…
11 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG, Hauptstraße 42, 27386 Brockel (AG Walsrode, HRA 204590), vertr. d.: 1. ASK-Deko und Geschenke GmbH, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Andreas Kröger, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (Kommanditist), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 31/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG, Hauptstraße 42, 27386 Brockel (AG Walsrode, HRA 204590), vertr. d.: 1. ASK-Deko und Geschenke GmbH, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Andreas Kröger, Jacobs Sandst…
11 IN 31/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG, Hauptstraße 42, 27386 Brockel (AG Walsrode, HRA 204590), vertr. d.: 1. ASK-Deko und Geschenke GmbH, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Andreas Kröger, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (Kommanditist), ist am 07.05.2024 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG, Hauptstraße 42, 27386 Brockel (AG Walsrode, HRA 204590), vertr. d.: 1. ASK-Deko und Geschenke GmbH, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Andreas Kröger, Jacobs Sandstich 11,…
11 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG, Hauptstraße 42, 27386 Brockel (AG Walsrode, HRA 204590), vertr. d.: 1. ASK-Deko und Geschenke GmbH, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Andreas Kröger, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (Kommanditist), soll im schriftlichen Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 09.10.2024, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, über den Antrag des Insolvenzverwalters zur Veräußerung des noch vorgehaltenen Warenbestandes zu einem Liquidationswert in Höhe von 13.000,00 EUR (netto) entschieden werden (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
Die Insolvenzgläubiger können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) diesbezüglich schriftliche Anträge stellen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 07.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 31/24: Über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG, Hauptstraße 42, 27386 Brockel (AG Walsrode, HRA 204590), vertr. d.: 1. ASK-Deko und Geschenke GmbH, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Andreas Kröger, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (Kommandit…
11 IN 31/24: Über das Vermögen der ASK Deko und Geschenke/Asmondo GmbH & Co. KG, Hauptstraße 42, 27386 Brockel (AG Walsrode, HRA 204590), vertr. d.: 1. ASK-Deko und Geschenke GmbH, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Andreas Kröger, Jacobs Sandstich 11, 27386 Brockel, (Kommanditist), ist am 01.08.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden;
> Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, können gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 01.08.2024
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