Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 35821
EUID
DEH1101.HRB35821
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
500 IN 16/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Antrag auf Entlassung Verwalter
31.01.2024
Gläubigerversammlung / Antragfrist
15.03.2024
Anhörung zur Vergütung
04.09.2024
Schlusstermin / Einwendungsfrist
02.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH) ist bereits eröffnet. Das Amtsgericht Bremen hat den bisherigen Insolvenzverwalter, Andreas Korrell, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz bestellt. Gleichzeitig wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren für den 15.03.2024 angesetzt. Auf der Tagesordnung stehen Anträge zur eventuellen Wahl einer anderen Insolvenzverwalterin oder eines anderen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO. Schriftliche Anträge zu diesem Punkt müssen dem Insolvenzgericht bis spätestens 14.03.2024 vorliegen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals SelectNY.Koblenz (GmbH) wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 500 IN 16/20 geführt. Ursprünglich war Andreas Korrell als Insolvenzverwalter tätig, der jedoch auf eigenen Antrag zum 31.01.2024 aus wichtigem Grund entlassen wurde. Zum neuen Insolv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals SelectNY.Koblenz (GmbH) wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 500 IN 16/20 geführt. Ursprünglich war Andreas Korrell als Insolvenzverwalter tätig, der jedoch auf eigenen Antrag zum 31.01.2024 aus wichtigem Grund entlassen wurde. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütungen sowohl des ehemaligen Verwalters Korrell als auch des Nachfolgers Götz festgesetzt. Der verfügbare Massebestand betrug 21.677,58 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -verbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 116.745,54 EUR zu berücksichtigen waren. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 02.10.2026 bestimmt. Bis zu diesem Termin können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
16.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 16/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Adnreas Korre…
Amtsgericht Bremen
16.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 16/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Adnreas Korrell, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 15.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 14.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB), vertr. d.: 1. ASK Holding GmbH i.L., (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hansetrust Beteiligungs GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (gesetzlicher Vert…
500 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB), vertr. d.: 1. ASK Holding GmbH i.L., (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hansetrust Beteiligungs GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (gesetzlicher Vertreter/in), vertr. d.: 1.1.1. Jens Spudy, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 02.10.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 02.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 16/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB),
vertreten durch:
1. ASK Holding GmbH i.L., (Gesellsc…
Amtsgericht Bremen 02.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 16/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB),
vertreten durch:
1. ASK Holding GmbH i.L., (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Hansetrust Beteiligungs GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (gesetzlicher Vertreter/in),
vertreten durch:
1.1.1. Jens Spudy, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Mit Antrag vom 07.05.2025 (s. Bl. 246/247 d.A.) beantragt der nach dem Ausscheiden des vorherigen Insolvenzverwalters bestellte neue Insolvenzverwalter die Vergütung für seine Tätigkeiten im eröffneten Insolvenzverfahren.
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 15.265,93 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Tätigkeiten des das Amt übernehmenden Insolvenzverwalters umfassen lediglich die Prüfung und Übernahme des Geldbestandes vom vorherigen Insolvenzverwalter, Durchsetzen eines Vergleiches, die Verteilung der Masse und Erstellung einer Endabrechnung. Bei der Festsetzung der Vergütung ist somit ein Abschlag von der Regelvergütung vorzunehmen, der vorliegend bei der Beantragung der Vergütung seitens des neuen Insolvenzverwalters i.H.v. 85,00 % berücksichtigt wurde.
Die beantragte Vergütung i.H.v. *** EUR (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt) entspricht damit der Höhe nach der Vergütung, die der vorherige Insolvenzverwalter aufgrund der vorzeitigen Beendigung seines Amtes nicht mehr geltend gemacht hat. Zudem ist die beantragte Vergütung im Hinblick auf die vorzunehmenden Tätigkeiten und den Mehraufwand wegen der Beendigung eines bisher unbekannten Insolvenzverfahrens für angemessen zu erachten und daher antragsgemäß festzusetzen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB), vertr. d.: 1. ASK Holding GmbH i.L., (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hansetrust Beteiligungs GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (gesetzlicher Vert…
500 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB), vertr. d.: 1. ASK Holding GmbH i.L., (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hansetrust Beteiligungs GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (gesetzlicher Vertreter/in), vertr. d.: 1.1.1. Jens Spudy, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 21.677,58 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 116.745,54 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 02.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 16/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB),
vertreten durch:
1. ASK Holding GmbH i.L., (Gesellsc…
Amtsgericht Bremen 02.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 16/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB),
vertreten durch:
1. ASK Holding GmbH i.L., (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Hansetrust Beteiligungs GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (gesetzlicher Vertreter/in),
vertreten durch:
1.1.1. Jens Spudy, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des ehemaligen Insolvenzverwalters bezieht und die € 15.265,93 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 15,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 16/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB), vertr. d.: Sven Lundehn, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Liquidator), ist von dem Insolvenzverwalter ein …
500 IN 16/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB), vertr. d.: Sven Lundehn, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Liquidator), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 04.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB), vertreten durch die ASK Holding GmbH i.L., (Gesellschafterin),
diese wiederum vertreten durch die ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellsc…
500 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK GmbH vormals: SelectNY.Koblenz (GmbH), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 35821 HB), vertreten durch die ASK Holding GmbH i.L., (Gesellschafterin),
diese wiederum vertreten durch die ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 12.12.2024, 10:30 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und ggfs. Zustimmung der Gläubiger
zum Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert wegen sämtlicher Haftungsansprüche
gem. §15b Abs.4 InsO.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 06.11.2024
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