Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GREENET AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 159109
EUID
DEF1103R.HRB159109
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 153/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
21.03.2024
Schlusstermin
04.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GREENET AG ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Prüfungsstichtag für Widersprüche ist der 21. März 2024. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Laboga hat am 1. Februar 2024 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt € 2.187.803,48, wobei eine Masse in Höhe von € 26.945,13 zur Verfügung steht. Die Vergütung des Insolvenverwalters ist nebst Zuschlägen von 35 % für die Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen sowie aufgrund mangelhafter Buchhaltung und unkooperativen Verhaltens des Vorstandes festgesetzt worden. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 4. August 2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee OT Brielow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Sanne, Verlängerte Werderstraße 14, 12524 Berlin
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Doerte Oswald, Scharnweberstraße 4, 12587 Berlin - wird gem…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee OT Brielow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Sanne, Verlängerte Werderstraße 14, 12524 Berlin
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Doerte Oswald, Scharnweberstraße 4, 12587 Berlin - wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 21. März 2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 13. Februar 2024, 6 IN 153/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee OT Brielow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Sanne, Verlängerte Werderstraße 14, 12524 Berlin
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Doerte Oswald, Scharnweberstraße 4, 12587 Berlin - hat der …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee OT Brielow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Sanne, Verlängerte Werderstraße 14, 12524 Berlin
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Doerte Oswald, Scharnweberstraße 4, 12587 Berlin - hat der Verwalter am 1. Februar 2024 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 26. März 2024, 6 IN 153/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam - Insolvenzgericht -, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Az. 6 IN 153/19, zur Einsichtnahme der Beteiligten au…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam - Insolvenzgericht -, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Az. 6 IN 153/19, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt € 2.187.803,48. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von € 26.945,13 abzüglich noch zu berichtigender Masseverbindlichkeiten nach §§ 54, 55 InsO zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 27. Juni 2025, 6 IN 153/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee OT Brielow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Sanne, Verlängerte Werderstraße 14, 12524 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Doerte Oswald, Scharnweberstraße 4, 12587 Berlin wurde der Sc…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee OT Brielow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Sanne, Verlängerte Werderstraße 14, 12524 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Doerte Oswald, Scharnweberstraße 4, 12587 Berlin wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 4. August 2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 27. Juni 2025, 6 IN 153/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee OT Brielow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Sanne, Verlängerte Werderstraße 14, 12524 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Doerte Oswald, Sc…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee OT Brielow, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf Sanne, Verlängerte Werderstraße 14, 12524 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Doerte Oswald, Scharnweberstraße 4, 12587 Berlin wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 46.714,11 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von insgesamt 35% für die Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen, mangel- und lückenhafte Buchhaltung, fehlende Unterlagen und Belege sowie dem unkooperativen Verhalten des Vorstandes festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 15 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 153/19, Amtsgericht Potsdam, 27. Juni 2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.