Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Asko-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Kreuzweg 9, 30926 Seelze
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 214012
EUID
DEP2305.HRB214012
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 43/20 -4
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Asmir Grbovic
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
August-Stege-Str. 49, 30890 Barsinghausen
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
15.04.2025
Aufhebung
25.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Beton- und Maurerarbeiten sowie Eisenflechtarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asko-Bau GmbH ist am 25.09.2025 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Der vollständige Beschluss sowie der Antrag liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 43/20 -4: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asko-Bau GmbH, Am Kreuzweg 9, 30926 Seelze (AG Hannover, HRB 214012), vertr. d.: Asmir Grbovic, Seilerstraße 49, 31655 Stadthagen, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständig…
36 IN 43/20 -4: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asko-Bau GmbH, Am Kreuzweg 9, 30926 Seelze (AG Hannover, HRB 214012), vertr. d.: Asmir Grbovic, Seilerstraße 49, 31655 Stadthagen, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 43/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asko-Bau GmbH, Am Kreuzweg 9, 30926 Seelze (AG Hannover, HRB 214012), vertr. d.: Asmir Grbovic, August-Stege-Str. 49, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insol…
36 IN 43/20 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asko-Bau GmbH, Am Kreuzweg 9, 30926 Seelze (AG Hannover, HRB 214012), vertr. d.: Asmir Grbovic, August-Stege-Str. 49, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 01.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.