Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A.S.M. Hoch- und Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lange Straße 87 a, 34131 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 15275
EUID
DEM1607.HRB15275
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 13/25 e
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth
Kanzlei
Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH
Adresse
Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel
Telefon
0561/2207644-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
11.03.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.04.2025
Berichtstermin
03.06.2025
Prüfungstermin
07.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.S.M. Hoch- und Tiefbau GmbH mit Sitz in Kassel ist am 11.03.2025 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 23.0app.2025 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.06.2025. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde beschlossen, die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 07.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 13/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.S.M. Hoch- und Tiefbau GmbH, Lange Straße 87 a, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15275), vertr. d.: Asmir Ahmatovic, Geschäftsführer d. A.S.M. Hoch- und Tiefbau GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlic…
666 IN 13/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.S.M. Hoch- und Tiefbau GmbH, Lange Straße 87 a, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15275), vertr. d.: Asmir Ahmatovic, Geschäftsführer d. A.S.M. Hoch- und Tiefbau GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 13/25 e: Über das Vermögen der A.S.M. Hoch- und Tiefbau GmbH, Lange Straße 87 a, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15275), vertr. d.: Asmi Ahmatovic, (Geschäftsführer), ist am 11.03.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolven…
666 IN 13/25 e: Über das Vermögen der A.S.M. Hoch- und Tiefbau GmbH, Lange Straße 87 a, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 15275), vertr. d.: Asmi Ahmatovic, (Geschäftsführer), ist am 11.03.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 12.03.2025
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