Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ASPEDIA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 99412
EUID
DEB8535.HRB99412
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 562/17
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henrik Schmoll
Adresse
Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
03.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASPEDIA GmbH ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Schmoll festgesetzt worden. Die Festsetzung erfolgte auf Basis eines insolvenzrechtlichen Vermögenswertes in Höhe von 410.707,76 EUR. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen im Verfahren beläuft sich auf 986.207,08 EUR, wobei ein Betrag von 287.046,12 EUR für die Verteilung zur Verfügung steht. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis einschließlich 03.04.2025 beim Insolvenzgericht Heidelberg einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
84 IN 562/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Goldschmitt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichs…
84 IN 562/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Goldschmitt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, Gz.: 230/17WI11 - WI/Wi
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Schmoll, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 410.707,76 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
84 IN 562/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Goldschmitt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichs…
84 IN 562/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Goldschmitt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, Gz.: 230/17WI11 - WI/Wi
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Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- ggf. Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.04.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
84 IN 562/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, beläuft sich die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen auf € 986.207,08. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von € 287.046,12 zur Verfügung.
Heidelberg, den 24.02.2025
84 IN 562/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, beläuft sich die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen auf € 986.207,08. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von € 287.046,12 zur Verfügung.
Heidelberg, den 24.02.2025
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