Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 201236
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Insolvenzprofil
Asperger Metallhütte Bruch GmbH
Verfahrensfortschritt
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 201236
EUID
DEB8534.HRB201236
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 23/09
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung
04.07.2026 , 20:24 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asperger Metallhütte Bruch GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 04.07.2026 aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 257 IN 23/09 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 201236 eingetragen. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführer Dr. Karl Hermann Bruch und Michael Karl Friedhelm Bruch. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 23/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 201236 eingetragenen Asperger Metallhütte Bruch GmbH, Eberhardstr. 42 - 46, 71679 Asperg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Karl Hermann Bruch, Waldseest…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 23/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 201236 eingetragenen Asperger Metallhütte Bruch GmbH, Eberhardstr. 42 - 46, 71679 Asperg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Karl Hermann Bruch, Waldseestr. 11, 40885 Ratingen und Michael Karl Friedhelm Bruch, Essingloh 6, 44339 Dortmund
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
wird heute, am 04.07.2026, um 20:24 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
257 IN 23/09
Amtsgericht Dortmund, 04.07.2026
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