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Das Amtsgericht Dortmund hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DobLem GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32364, mit Beschluss vom 03.07.2026 den am 27.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Der Antrag wurde ursprünglich am 01.11.2025 gestellt. Die Schuldnerin betreibt den Handel mit Konsumgütern und insbesondere Lebensmitteln aller Art. Durch die Ablehnung mangels Masse ist das Verfahren nicht eröffnet worden.
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