Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 25459
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Assindia Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Germaniastraße 241, 45355 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 25459
EUID
DER2503.HRB25459
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 149/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz
Adresse
Alfredstr. 220, 45131 Essen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.07.2024 , 17:43 Uhr
Eröffnung
29.01.2025 , 12:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2025
Einsichtnahme Forderungen und Bericht
06.03.2025
Berichtstermin
18.03.2025
Prüfungstermin
18.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Kauf und Verkauf von Immobilien, Bewertung von Immobilien, Consulting im Rahmen der Due-Dilligence, Asset- Management sowie Erstellung von Sanierungskonzepten und Erstellung von Konzepten zur Vermarktungsförderung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Assindia Immobilien GmbH ist am 29.01.2025 um 12:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage bildet ein am 17.06.2024 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Zuvor waren bereits am 12.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz nunmehr als Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 28.02.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.03.2025. Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten eingereicht werden, darunter zur Person des Verwalters, zum Gläubigerausschuss sowie zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen wie der Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes (Mehrfamilienhaus Germaniastr. 241). Die Tabelle mit den Forderungen und der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 06.03.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 149/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25459 eingetragenen Assindia Immobilien GmbH, Germaniastraße 241, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Goran Topal, Schorlemer Straße …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 149/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25459 eingetragenen Assindia Immobilien GmbH, Germaniastraße 241, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Goran Topal, Schorlemer Straße 6a, 48612 Horstmar und Herrn Michael Dahmer, Germaniastraße 241, 45355 Essen
Geschäftszweig: Kauf und Verkauf von Immobilien, Bewertung von Immobilien usw.
ist am 12.07.2024, um 17:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 149/24
Amtsgericht Essen, 12.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 149/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25459 eingetragenen Assindia Immobilien GmbH, Germaniastraße 241, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Goran Topal, Schorlemer Straße 6a, 48612 Horstmar und Herrn Michael…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 149/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25459 eingetragenen Assindia Immobilien GmbH, Germaniastraße 241, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Goran Topal, Schorlemer Straße 6a, 48612 Horstmar und Herrn Michael Dahmer, Germaniastraße 241, 45355 Essen
Geschäftszweig: Kauf und Verkauf von Immobilien, Bewertung von Immobilien usw.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 29.01.2025, um 12:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Alfredstr. 220, 45131 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand (Mehrfamilienhaus Germaniastr. 241, 45355 Essen, AG Borbeck, Grundbuch von Borbeck, Blatt 966),
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
162 IN 149/24
Essen, 29.01.2025
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