Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AST Anlagen,Systeme,Technik - Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Alter Flughafen 14 A, 30179 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 57372
EUID
DEP2305.HRB57372
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
910 IN 89/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Detlef Olaf Babel
Adresse
Rocholzallee 17c, 58285 Gevelsberg
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
06.08.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Wartung, Instandhaltung von medizinischen Gasversorgungsanlagen und deren Vertrieb und Fachhandel. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AST Anlagen,Systeme,Technik - Service GmbH ist eröffnet. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird auf den 06.08.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hannover angesetzt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Detlef Olaf Babel zur Abgeltung von Haftungsansprüchen in Höhe von bis zu € 304.964,63 gegen Zahlung von € 80.000,00 an die Insolvenzmasse.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 89/21 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AST Anlagen,Systeme,Technik - Service GmbH, Alter Flughafen 14a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 57372), vertr. d.: Detlef Olaf Babel, Rocholzallee 17c, 58285 Gevelsberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung…
910 IN 89/21 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AST Anlagen,Systeme,Technik - Service GmbH, Alter Flughafen 14a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 57372), vertr. d.: Detlef Olaf Babel, Rocholzallee 17c, 58285 Gevelsberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 06.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
und zwar die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Detlef Olaf Babel zur Abgeltung und Erledigung von Haftungsansprüchen in Höhe von insgesamt bis zu € 304.964,63 gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von € 80.000,00 an die Insolvenzmasse und hälftige Rücknahme seiner zur Tabelle festgestellten Insolvenzforderungen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 22.07.2026
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